Dieses Sparte umfasst die

Anfertigung von Jahresabschlüssen (Bilanzierung im engeren Sinne inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen, Umfassende Beratung bei allen relevanten Steuern, Mitwirkung bei der Anfertigung von Steuererklärungen und Voranmeldungen, vor allem zur


- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Lohnsteuer

Vertretung vor den Behörden - insbesondere dem Finanzamt
(z. B. Rechtsmittel, Zahlungserleichterungen)

Mitwirkung und Vertretung bei steuerlichen Außenprüfungen

Beratung bei Rechtsformänderungen auf Grund verschiedenster Umstände wie
Nachfolge, Kooperationen, Verkauf sowie bei Unternehmenskauf oder Beteiligung

Beratung bei geschäftlichen Auslandsbeziehungen

Vorausberechnungen und steuerliche Belastungsvergleiche.